Familien mit Kindern: Baukindergeld beantragen!
Seit dem 18. September 2018 unterstützt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Anschaffung von Wohneigentum für Familien oder für Alleinerziehende von mindestens einem minderjährigen Kind.
Voraussetzungen für die Beantragung des Baukindergelds: Es wird zum ersten Mal eine Immobilie gekauft oder neu gebaut und die Familie zieht dort selbst ein. Das Baukindergeld wird bis zu einer Verdienstgrenze von 75.000 Euro versteuerbarem Einkommen gewährt. Diese Regelung gilt bundesweit.
Wie hoch ist das Baukindergeld?
Für jedes Kind erhält die Familie 1.200 Euro – und das zehn Jahre lang. Das wären bei einem Kind also insgesamt 12.000 Euro, bei zwei Kindern 24.000 Euro etc.
Förderfähig sind Neubauprojekte, die bis zum 31.12.2020 realisiert werden. Dies gilt rückwirkend auch für Neubauten, die seit dem 1. Januar 2018 entstanden sind. Wenn die Familie eine Immobilie kauft, muss der notarielle Kaufvertrag ebenfalls im Zeitraum dieser drei Jahre abgeschlossen worden sein oder noch abgeschlossen werden.
Wenn Sie Genaueres darüber lesen wollen, laden sie hier das Merkblatt Baukindergeld der KfW herunter!
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